
8.10.2021
„Mein Kampf“ als Talkshow
Hannes Hintermeier berichtete in der F.A.Z. vom 28. September 2021 unter der Überschrift „Ein Feind, ein guter Feind“ und den einleitenden Zeilen „Das Theater an der Rott in Eggenfelden zeigt Hitlers „Mein Kampf“ als Talkshow mit musikalischen Einlagen. Nur ein echter Gassenhauer fehlt dem Abend“ über die Musical-Uraufführung.
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SPIEGEL Kultur berichtete am 2. Juni 2021 über eine Neuausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ unter der Überschrift „Jetzt ist »Mein Kampf« so »unlesbar« wie im Original“ und den einleitenden Zeilen „Der Name Adolf Hitler steht bewusst nicht auf dem Cover: In Frankreich ist eine kritische Neuausgabe von »Mein Kampf« erschienen. Die Reaktionen sind überwiegend positiv. Der Übersetzer tat sich schwer“. (Freistaat Bayern hat das Urheberrecht.)
Der erste Band [von Adolf Hitlers „Mein Kampf“] erschien erstmals am 18.7.1925, der zweite wurde mit Publikationsdatum 1927 am 11.12.1926 nachgereicht – beide Bände wurden bis 1930 einzeln zum Preis von 12 RM das Stück verkauft. Man wird die überteuerte Ausgabe am ehesten als verdeckte Wahlkampffinanzierung über die Parteimitglieder der NSDAP einstufen, die in jenen Jahren nicht umhin kamen, sich das Buch zuzulegen. Die Partei finanzierte sich ganz wesentlich als Schrifttumsvertrieb über den eigenen Parteiverlag, an dem Adolf Hitler persönlich beteiligt war.
36.000 Exemplare der beiden Bände zu je 12 RM wurden abgesetzt. Hitlers Honoraranteil lag bei 10%, was ihm in den Jahren von 1925–1930 eine private Einkunft von 43.000 RM einbrachte. Ab 1930 wurden die beiden Bände in einem einzigen Band zum reduzierten Preis von immer noch 8 RM vertrieben – gleichzeitig schoß bis 1933 die Zahl der Parteimitglieder empor. Hitlers Mein Kampf wurde bis zur „Machtergreifung“ 287.000 Mal abgesetzt, der persönliche Verdienst des Autors betrug in dieser Absatzphase 229.600 Reichsmark (man kann Reichsmarkpreise mit 5 multiplizieren, um Äquivalente gegenwärtiger Europreise zu erhalten).
Zur Gelddruckmaschine wurde Mein Kampf mit dem Machtantritt, der es Adolf Hitler erlaubte, das Buch fortan auf Staatskosten zu verschenken. Die Standesämter erwiesen sich als das optimale Instrument der Buchausgabe. Der Preis blieb bei 8 RM – zu zahlen hatte diesen Betrag (und damit der Steuerzahler) an den Zentralverlag der NSDAP. An den insgesamt abgesetzten 9,84 Millionen Exemplaren (mit den Ausgaben in anderen Sprachen kletterte die Gesamtauflage auf 10,24 Millionen) verdiente Hitler in den Jahren von 1933–1945 exorbitante 7.613.600,00 Reichsmark (URL http://www.polunbi.de/bibliothek/ 1925-hitler-kampf.html – 1.10.2013).
Am 26. Juni 2014 brachte die F.A.Z. unter dem Titel „,Mein Kampf‘ soll verboten bleiben“ eine Notiz zum Beschluß der Justizminister.
Unter der Überschrift „Publikation von „Mein Kampf“ – Keine Lex Hitler“ und den einleitenden Zeilen „Auch wenn Ende des kommenden Jahres der Urheberschutz abläuft, wollen die Justizminister weiterhin gegen Neupublikationen von „Mein Kampf“ vorgehen. Ohne ein neues Gesetz, dass nach dem Anlass für diese Entscheidung benannt worden wäre“ veröffentlichte die F.A.Z. vom 27. Juni 2014 einen Kommentar von Andreas Platthaus.
Siehe auch „Streit um Verbot von Hitler-Buch“
und
„Historiker: Verbot von „Mein Kampf“-Ausgabe ist falsche Symbolpolitik“.